AGB

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Robert Falkenberg, im folgenden Auftragnehmer genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Abschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftragnehmer eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen
Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).

5. Preise
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

6. Auftragsstornierung
Die Auftragsstornierung kann von Seiten des Auftraggebers ohne Angaben von Gründen bis spätestens 90 Tage vor dem Leistungsdatum erfolgen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer keinerlei Ansprüche geltend machen. Will der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten obwohl kein Rücktrittsrecht besteht, muss dieser dem Auftragnehmer eine Stornogebühr zahlen in Höhe von 50 % der vereinbarten Gage.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt und es fallen lediglich 25% der vereinbarten Gage als Ausfallhonor an.

Ein Rücktritt seitens des Aufttragnehmers ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch der Auftragnehmer Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei Auftragnehmer anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
Vom Verzugszeitpunkt ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

9. Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von Auftragnehmer anerkannt wurde. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto des Auftragnehmers verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist der Auftragnehmer zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen vom Auftragnehmer sofort in einem Betrag fällig. Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

10. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.